ÖDP warnt vor Haftungsrisiko für Bauherren
Das Baureferat der Stadt Landshut plant eine Kehrtwende in der Baupolitik: Künftig soll der Vogelschutz bei neuen Bebauungsplänen weitgehend gestrichen und durch unverbindliche Hinweise ersetzt werden. Stadträtin Elke März-Granda (ÖDP) warnt eindringlich vor diesem Schritt: „Die Stadtverwaltung versucht hier, Verfahren auf Kosten der Bürger und der Natur scheinbar zu beschleunigen. In Wahrheit wälzt sie das volle rechtliche und finanzielle Risiko auf die privaten Bauherren ab.“
In einem rechtlichen Kernpunkt stimmt die ÖDP-Fraktion der Verwaltung zwar zu: Pauschale Vorgaben in Bebauungsplänen ohne gebietsspezifische Nachweise verletzen das Abwägungsgebot und sind angreifbar. Die Konsequenz, den Schutz komplett aufzugeben, hält März-Granda jedoch für den falschen Weg: „Ein bloßer Hinweis entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung.” Mit diesem Rückzug aus der Verantwortung bürdet die Stadt das volle Haftungsrisiko einseitig den Bauherren auf, da das gesetzliche Tötungsverbot ja dennoch direkt gilt. Wird ein Gebäude mit großen Glasflächen ohne Schutzmaßnahmen errichtet, liegt sofort ein signifikantes Tötungsrisiko vor. Bauherren drohen von Anfang an teure Nachrüstungen oder hohe Bußgelder – noch bevor der erste Unfall passiert.
„Welch enormer, langwieriger Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand im Nachgang entsteht, wenn artenschutzrechtliche Belange nicht von vornherein im Planverfahren klar geregelt sind, hat das Beispiel der Freien Waldorfschule in Landshut bereits deutlich gezeigt“, argumentieren die Stadträte. Die Stadt befindet sich hier seit Langem im Konflikt bezüglich Nachbesserungen zum Vogelschutz.
Der ÖDP-Gegenvorschlag: Das zweistufige Verfahren
Mit einem Prüfauftrag fordert die ÖDP nun eine rechtssichere und verhältnismäßige Lösung im Rathaus. Das vorgeschlagene Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
Im ersten Schritt soll im Zuge der ohnehin stattfindenden Bestandsaufnahme eine schnelle Kurzeinschätzung zum Vogelschlagrisiko im neuen Baugebiet gemacht werden – ohne teure Gutachten. Der zweite Schritt regelt die Konsequenz daraus: Nur bei einem nachgewiesenen, erhöhten Risiko wird ein verbindlicher Textbaustein zum Schutz in den Bebauungsplan aufgenommen. Liegt kein erhöhtes Risiko vor, reicht ein bloßer, unverbindlicher Hinweis.
Gekoppelt ist dieses Verfahren an eine verhältnismäßige Bagatellgrenze: Erst ab einer zusammenhängenden Glasfläche von sechs Quadratmetern greift die Regelung überhaupt. Der normale Wohnungsbau für den privaten Häuslebauer bleibt damit komplett auflagen- und kostenfrei. Die Festsetzung trifft gezielt nur moderne Groß- oder Eckverglasungen bei gewerblichen oder luxuriösen Bauten, wo echte Gefahrenherde entstehen.
„Mit diesem Prüfauftrag reichen wir der Verwaltung die Hand für einen gangbaren Weg. Ziel ist es, die Bürger vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken zu bewahren, die Rechtskraft städtischer Bebauungspläne zu sichern und gleichzeitig den Artenschutz zu wahren, ohne den Wohnungsbau zu belasten“, so März-Granda.